Freiraum für Österreichs Landesparteifürsten    Eine Analyse des „Geheimpapiers“ - von Reinhart Sellner

Eine Analyse des „Geheimpapiers“ der Expert/innengruppe BMBF, BKA, LSR NÖ, T, K, B + IV von Reinhart Sellner

EMPFEHLUNGEN ZUR NEUEN STEUERUNG
  frei in der Gestaltung
  einheitlich in den Grundsätzen
  schlank in der Umsetzung

Expert/innenempfehlung –

Zwischenstand 3:0 für Föderalistan
Länder erhalten Zuständigkeit für die „operative Umsetzung“.
Sie bekommen Kompetenzen auch für Bundesschulen und alle LehrerInnen (Ende der Aufspaltung AHS:APS, BS:BMHS), für Ressourcenvergabe, LehrerInnenanstellung, DirektorInnenbesetzung, Schulentwicklung, Standortfragen, Akkreditierung von Privatschulen …
Bund übernimmt „Die zentrale Steuerung“.
Folge ist eine Reduzierung auf Gesetzgebung (Rahmengesetze), Standardisierungen, Strategie-Konzepte und Kontrolle im Nachhinein (auf Basis von Länder-Controlling).
Bund zahlt, Länder verwalten, vergeben diese Mittel und leiten die Schulen
Die autonome Schule definiert sich durch „die bedarfsgerechte Gestaltung“ und wird von den Ländern regiert, die SchulleiterInnen einsetzt und „anleitet“. Eine „Autonomie“ ohne Eigenverantwortung für operative standortbezogene Umsetzung und ohne demokratischen Mitbestimmungsrechte (keine Wahl der Leitung, keine Rechenschaftspflicht gegenüber Schulkonferenz L, E, S), ohne Einbindung der Gemeinde

Vorgeschichte
Schulverwaltungsreform 2009
Die Verlagerung der Verantwortung an die Schulstandorte, Beseitigung der Doppelverwaltung APS, BS und AHS, BMHS und Ergänzung durch ein einheitliches LehrerInnendienstrecht scheiterte an der Blockade der Landeshauptleute und der GÖD, an der fehlenden Unterstützung durch BK Faymann und der SPÖ und der Passivstrategie der Bundes-ÖVP.
Vorstoß des LH Pröll 2010 für die Verländerung der Bundeslehrer
Er scheiterte an der Ablehnung durch BK Faymann und der SPÖ-Landeshauptleute Voves, Häupl. Die SPÖ setzte keine Initiative für einheitliche Bundeskompetenz für Lehrer/innen. Auch die gemeinsame Schule war kein Thema mehr.
NMS 2012
Die entsprechende Regierungsvorlage bringt Landeshauptleuten zusätzliche Bundesressourcen für Länder-NMS/Hauptschule aber de facto keine Einbeziehung der AHS-Unterstufe

PädagogInnenbildung NEU 2012
Keine gemeinsamen universitären Ausbildungs-stätten bestätigt Schulorganisation 1962 und Kompetenzen der Länder über APS und BS
LehrerInnendienstrecht 2013
Es wird von der „Status-quo-GÖD“ nicht verhindert, bestätigt die Doppelverwaltung der LehrerInnen durch Bund und die neun Bundesländer. Sie bringt Arbeitszeiterhöhungen „all inclusive“, SchulstufenlehrerInnen, keine AHS-Langform-Bezahlung und keine demokratischen DienstnehmerInnenrechte.
Erneuter ÖVP-Verländerungsvorstoß
Der KURIER meldet am 27.02.2015 „Durchbruch“, bestätigt von LH Pühringer am 28.2.2015 im Ö1-Journal und LH Pröll am 01.03.2015 in der TV-Pressestunde.
NMS/Hauptschul-Evaluation
Veröffentlicht wird das schlechte Ergebnis der NMS am 04.03.2015 auf der BIFIE-Homepage.

ExpertInnenarbeitsgruppe Schulverwaltung 2014/15
Zusammensetzung der Gruppe: 2 Bund- und 5 Länder-VerwalterInnen vertreten den Status quo und ein Vertreter der Industriellenvereinigung IV als Sozialpartner.
BundesvertreterInnen:
BMBF Angela Weilguny, stv. Leiterin Sektion III
BKA Angelika Flatz, Leiterin Sektion II
Es fällt auf, dass kein ÖVP-Ministerium und Bundesvertreter vertreten ist.
Ländervertreter:
NÖ Hermann Helm, amtsführender LSR-Präsident,
T Paul Gappmaier, Amt der Landesregierung
K Rudolf Altersberger, amtsführender LSR-Präsident),
Stmk Albert Eigner, Amt der Landesregierung,
B Sandra Steiner, LSR-Direktion,
Sozialpartner:
IV Christian Friesl (Bereichsleiter Bildung, einziger Sozialpartner)

Vorwort
Bedarfsgerechte Gestaltung durch autonome Schulen mit Freiräumen in pädagogischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Bereichen … (in Abhängigkeit vom Ermessen der neuen Landesschulbehörde Bildungsdirektion)
Zentrale Steuerung durch das Bildungsressort des Bundes … einheitliche Bildungsziele und –inhalte, einheitliche Pädagog/innenbildung, transparente Finanzierung … einheitliche Qualitätssicherung im gesamten Schulsystem
Umsetzung durch Bildungsdirektionen in den Ländern mit Aufgaben der Schulerhaltung, Personalbewirtschaftung, Ressourcenzuweisung, regionaler Standortplanung und Entwicklungsbegleitung autonomer Schulen
!Aus Bildungsdirektionen in den Ländern wird auf S.20 der Empfehlungen ein 9 Behörden der Länder!

Expert/innengruppe – Auftrag
Eine neue Schulsteuerung, welche durch eine Deregulierung der Regeldichte, eine zentrale Steuerung und eine Dezentralisierung der Verwaltung umgesetzt werden soll. Eine Aufarbeitung und Bewertung der aktuellen Situation, eine Empfehlungen für künftige Steuerung des Schulsystems und Berichterstattung an BM Heinisch-Hosek, LH Haslauer, LH Nissl („Big Player“ in der Expert/innengruppe ist LH Prölls amtsführender LSR-Präsident Helm). Ausarbeitung von Vorschlägen, wie der Bund und die Länder in gemeinsamer Verantwortung durch entsprechende Hebung von Effizienzpotentialen in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich dafür sorgen, dass gemeinsam angestrebte Bildungsreformen zügig umgesetzt werden (keine Bundeskompetenz für Schulverwaltung, keine „operative Umsetzungskompetenz“ für autonome Schulen, sondern für Landes-Bildungsdirektionen - alle Macht den Landesfürsten).
Thema ist Schulorganisation im umfassenden Sinn (?), nicht Verwaltung im engeren Sinn (?). Schul-Steuerung, nicht pädagogische Bildungsfragen. Nicht Entwicklung weiterer neuer Verwaltungsmodelle, sondern umsetzungs- und ergebnisorientierte Analyse und Bewertung bereits vorliegender Expertisen und Positionspapiere. Keine Arbeitsgrundlagen waren: Nationaler Bildungsbericht 2012, ÖGB-Leitantrag 2013, Sozialpartner-Bildungsfundamente 2013. Die Präsentation vor Bildungsreformkommission sollte Anfang März 2015 erfolgen.

Expert/innengruppe –Ziele
•    Hoher Gestaltungsspielraum an der Schule
•    Transparente und Bedarfsorientierung in der Mittelzuteilung (sozial-indizierte Ressourcenzuteilung werden aber nicht angesprochen)
•    Die Sicherstellung der Einheitlichkeit des österreichischen Schulwesens (Rahmengesetzgebung, Finanzierung der Lehrerinnen Personalkosten und „strenge Kontrolle im Nachhinein“ durch den Bund)
•    Einheitlichkeit der Qualifizierung des Lehrpersonals (durch PädagogInnenbildung NEU an Uni oder PH nicht gewährleistet)
•    Bundesweit einheitliche Standards (als Instrument der internen Evaluation und bundesweiter Bildungsplanung)
•    Durchgängiges Qualitätssicherungssystem(?)
•    Effizienzgewinne durch Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Schulverwaltung (Das Ergebnis der ExpertInnengruppe ist aber nicht eine Reduktion der Doppelgleisigkeit durch Bundeskompetenz mit nachgeordneten Bundes-Bildungsdirektionen auf Länderebene und „autonome“ Schulen/Schulverbunde mit operativer Umsetzungskompetenz, sondern 9 Landesverwaltungen, 9 Landesschulgesetze, 9 LandeslehrerInnendienstrechte, 9 Landes-Personalvertretungs-Zentralausschüsse, 9 Felder für landespolitische Einflussnahme.
•    Ein Ansprechpartner für die Schule (statt EINER Bundesbehörde und nachgeordneten Bundesbildungsdirektionen werden 9 Landesschulbehörden vorgeschlagen)
•    Schulbau und Gebäudeverwaltung waren kein Ziel-Thema

ALLE MACHT DEN LANDESHAUPTLEUTEN!

 

Die operative Umsetzung – Die Länder
Autonome Schulen benötigen einen Ansprechpartner. Dafür sind die Bildungsdirektionen der Länder einzurichten. Diese sind verfassungsrechtlich zu verankern, von den Ländern einzurichten und direkt dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau zu unterstellen.
Ziel einer klaren Trennung zwischen zentraler Steuerung und operativer Umsetzung Eine Trennung zwischen Bundeskompetenz (Gesetze, Ressourcen) und autonome Schulen (operative Umsetzung) bleibt außer Betracht.

Landes-Bildungsdirektion

 

Zentrale Aufgaben
Planung des regionalen Bildungsangebotes (Regionalisierung der strategischen, Bundesländerübergreifenden BMBF-Planung, nach Vorbild der LKH?), Bedarfsgerechte Verteilung der Ressourcen an die Schulen (Bund zahlt, Land bestimmt Verwendung?), Unterstützung, Begleitung der autonomen Schulen (nach Landeskriterien?) und Schulerhalterschaft (Gemeinden nicht mehr Schulerhalter? BIG in Landesverwaltungen überführen/auflösen?)

 

Begleitung und Service
Leistungsvereinbarungen mit den Schulleitungen (Landesbehörde entscheidet), Abhaltung von Leistungserreichungszielgesprächen, Überprüfen ob festgelegte Ziele in dem gesetzten Zeitraum umgesetzt (Landesbehörde kontrolliert und bewertet), Ermöglichen einer Entwicklungsbegleitung unter Berücksichtigung der Empfehlung der zentralen Schulaudits (Landesbehörde lenkt).

 

Personal
Verteilung der Personalressourcen an die Schulen und dazugehöriges Controlling (Personalhoheit des Landes über LehrerInneneinsatz und Kontrolle, bisher nur APS und BS, künftig alle), Ausschreibungen für das Personal unter Berücksichtigung der besonderen Strandortbedürfnisse, Durchführung standardisierter Auswahlverfahren für Lehrkräfte unter Einbeziehung der Schulleitungen (keine Personalausschreibung durch Schule/Schulleitung), Standardisierte Personalbestellungen für Schulleitungen (Landespolitik bestimmt DirektorInnen, keine, dzt. bei Bundesschulen vorgeschrieben Befassung des BMBF) und Vollziehung des Dienstrechts (9 Landesvollziehungen).
Die Schulleitung wird vom Land eingesetzt (keine Wahl durch Schule) und hat die Dienstaufsicht und Fachaufsicht für das komplette Personal. Die Personalauswahl erfolgt durch die Landes-Bildungsdirektion und zukünftig im Einvernehmen mit der Schulleitung. Die Anstellung erfolgt über eine zentrale Stelle in jedem Bundesland, also ist eine Personalautonomie für Schulleitung nicht vorgesehen. Bundesweiter Einsatz von „Get your teacher“ (Internet-LehrerInnenbörse für DirektorInnen). Die Schulleitung vergibt Leistungsprämien für besondere pädagogische Leistungen.

 

Finanzen und Recht
Freie Verfügbarkeit über bestimmte (von Landes-Bildungsdirektion zugeteilte) finanzielle Ressourcen. Darunter fällt das Sachaufwandsbudget … z.B. Betriebskosten, Ausstattung, Sachaufwand für Schüler/innen, Transportmittel, Dienstreisen, Gratis-Schulbuch.
Möglichkeit zur Drittmittelbeschaffung und damit verbunden Teilrechtsfähigkeit für alle Schulen – auch für Pflichtschulen.
Verfügbarkeit über ein (von Landes-Bildungsdirektionen bestimmtes) Fort- und Weiterbildungsbudget an der Schule.
Die Ressourcenzuweisung erfolgt für Personal- und Sachaufwand auf Basis des Normkostenmodells, für die Baumaßnahmen auf Basis der Leistungsvereinbarungen (Gemeinden oder BIG als Schulbauträger nicht erwähnt). Das Finanzcontrolling ist Landessache (kein Controlling durch den Bund) wie der Vollzug der Rechtsmaterien, sofern er nicht der zentralen Steuerung vorbehalten ist oder durch die autonome Schule erfolgt (Bund und autonome Schule vollziehen nur ausnahmsweise).
Das Modell soll die Kosten des gesamten Schulpersonals (Lehrpersonen, Verwaltungs- und Unterstützungspersonal) und die Grundausstattung umfassen, damit es bei Veränderungen kostenrelevanter Faktoren zu keiner Benachteiligung der jeweiligen Gebietskörperschaft kommt. Festlegung von mehrjährigen Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zum Personalressourcenbudget außerhalb des Finanzausgleichs, über die Untergliederung des Bildungsressorts (?) des Bundes

 

Schulstandort
Erstellung eines regionalen Schulstandortkonzeptes (zentrale Steuerung?), Zulassung neuer Standorte bzw. Auflassung/Stilllegung (zentrale Steuerung?), Akkreditierung von Privatschulen, sofern diese nicht der zentralen Steuerung vorbehalten sind (freie Hand den Parteifreunden im Land, BWK, IV, Raiffeisen, Erste, Bank Austria-uniCredit …) und Überprüfung der Einhaltung der gesetzlich verankerten Mindestausstattungsstandards (einhalten und zahlen müssen Gemeinden und Bund?).

 

Gesetzgebung
Verankerung der Gesetzgebungskompetenz ist beim Bund und Entfall der Ausführungsgesetzgebung (eventuell erforderliche Ausnahme: äußere Schulorganisation) (soll auch die Entscheidung über Bewahren Zweiklassenschule oder Gesamtschule Landeskompetenz werden? oder geht´s „nur“ ums Ermöglichen von Gesamtschulregionen/Landesschulversuch in Vorarlberg, Tirol oder Salzburg, die Bundes-ÖVP + GÖD ablehnen?).
Schaffung (Neukodifikation) eines „neuen Schulgesetzes“ zur Verringerung des Bestandes an verbindlichen Rechtsvorschriften – Deregulierungsmaßnahme.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0