Bildungsreform – Diskussionsbeitrag:  Weiterer Fahrplan 2016

Von Reinhart Sellner
„Gesetzliche Voraussetzungen“ bis Ende 2015
                                               ZWEIDRITTEL-MATERIEn: Modellregionen, Bildungsdirektionen
Betrifft: Elementarbildung (und Übergang in die Grundschule)
Schuleingangsphase NEU“ ab September 2016 – betrifft Kindergarten + Grundschule, allerdings soll Bund-Länder-„elementarpädagogischer Qualitätsrahmen“ erst Ende 2016 erarbeitet und erst 2015 flächendeckend umgesetzt sein.
„Elementarpädagogische Qualitätsrahmen“ vom Bund mit den Ländern bis Ende 2016 erarbeiten, bis 2015 flächendeckend umsetzen – ein Bundesrahmengesetz wird nicht explizit angestrebt, könnte auch erst 2017 beschlossen werden
Umbau der BAKIPs zu berufsbildenden höheren Schulen“ ab September 2017 Regelschule -  ElementarpädagogInnen werden weiterhin schulisch ausgebildet und schließen mit Matura ab, während Tertiäre Aus-Bildung erst nach der Matura beginnt: d.h. keine universitäre Ausbildung für ElementarpädagogInnen (die soll anscheinend LeiterInnen vorbehalten bleiben) - Eine Aufnahme ins PädagogInnen-Dienstrecht mit einheitlicher Besoldung (absolviertes BA oder MA-Studium) bzw. Kollektivverträge, die LehrerInnen-Besoldung übernahmen, ist nicht vorgesehen.

Betrifft: Schul-Autonomie (alle Schultypen)
„Erste schulrechtliche Freiräume für Schulstandorte“ ab 2016/17 – Zur „Schulautonomie“ der Ministerratsvorlage gibt es keinen regierungsverbindlichen Stufenplan (in Abstimmung mit dem Übergang von Kleinschulen in Schulverbünde/-cluster) für eine flächendeckende Einführung (bis 2015)

Betrifft: LehrerInnen- und Schulverwaltung, LSR-Genehmigung für Projekte, Modellregionen
„Transformations- und Integrationsprozess zur Schulverwaltungsbehörde“ sollen per August 2016 umgesetzt werden. – diese gemeinsame Schulbehörde gibt es bereits in Wien, NÖ u.a. Bundesländern, nur in den übrigen wird das Landesschulamt in den Landesschulrat übergeführt, werden mit den neuen Namen reale Umstrukturierungen (aus APS und BS-Abteilungen des Landes werden solche des LSR) und Umsiedlungen von Personal und Büros notwendig, im SSR Wien wird es keinen stv. Stadtschulratspräsidenten der FPÖ geben, die Abschaffung der Kollegien bedeutet die Abschaffung der durch Landtagswahlen legitimierten partei-politischen Mitwirkung bei der Besetzung von LeiterInnen-Bestellungen. Da LandeslehrerInnen LandeslehrerInnen, BundeslehrerInnen und Bundesschulen ebenfalls, Landees-Dienstrecht und Bundes-Dienstrecht und entsprechend unterschiedliche Vorgesetzten- und Personalvertretungsebenen, gibt es keine verwaltungs-rechtliche Basis für eine gemeinsame Schule. Das hat Folgen:

Betrifft: Modellregionen zur gemeinsamen Schule der 10-14-Jährigen
Im Fahrplan der Bundesregierung fehlen die Modellregionen für eine gemeinsame Pflicht-Schule in der Sekundarstufe Iim Unterkapitel „Modell-Region-Paket Schule der 6 - bis 14-Jährigen“ gibt es nur den Hinweis, dass die Modellregionen, die in maximal 15% der NMS und AHS-Unterstufen beschränkt wurden. Sie sollen nach dem Ministerratsbeschluss vom 17.11.2015 erst 2025 evaluiert werde. Dann werden Bund + Landeshauptleute über die Evaluation verhandelt und dann werden bestimmte Modell- mit Normalregionen verglichen … 
Wie der kostenneutrale gemeinsame Einsatz von LehrerInnen und Unterstützungspersonal mit zwei Arten von LehrerInnen und zwei Arten von Vorgesetzten (Land oder Bund) verwaltungs-rechtlich und PV-recht für Modellregionen gesetzeskonform ermöglicht werden soll, wird im “Fahrplan“ nicht ausgeführt. Im Kapitel „Modell-Region-Paket Schule der 6 - bis 14-Jährigen“ wird auf das verwaltungs-rechtliche Problem Modellregion ohne Zeithorizont eingegangen, obwohl es sich um die Conditio sine qua non für das Einführen der stark eingeschränkten Modell-Regionen ist: 
•    Auftrag an eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene unter Einbeziehung der Länder zur Ausarbeitung von Vorschlägen für die erforderlichen rechtlichen Änderungen zur Einrichtung einer Modell-Region.
•    Legistische Umsetzung durch Einführung einer neuen gesetzlichen Bestimmung für Modell-Regionen im SchOG.
Rechte der DienstnehmerInnen – PVG-Novellierung in Richtung eine PV/ein Dienststellenausschuss am Standort, verkürztes §10-Einspruchsverfahren bei Konflikten DienststellenleiterIn-Dienststellenausschuss/direktes Anrufen der Bundes-Personalvertretungs-Aufsichtsbehörde

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