Bildungsreform – Maßnahmen nach Schultypen geordnet

Peter Steiner hat das gestern vorgelegt Reformpaket für die Bildung in eine knappe Zusammenfassung in Stichwörtern gepackt und übersichtlich die Maßnahmen nach Schultypen geordnet:
"WAS ALLE ANGEHT", KIGA/ELEMENTARPÄDAGOGIK, VS/NMS/AHSU(nterstufe),  BAKIP, INNOVATIONSPAKET, GEMEINSAME SCHULE.
 
WAS ALLE ANGEHT
Das Wichtigste zuerst: Für alle notwendigen Änderungen und den Mehraufwand der LehrerInnnen gibt es KEIN ZUSÄTZLICHES GELD. Ganz im Gegenteil! Wenn ich die Aussagen im Bildungsreformkonzept richtig deute, dann geht das allgemeine Verarmungsprogramm weiter. Denn Schulen für SchülerInnen mit Sonderbedarf wird zugesichert, dass es für sie keine Mittelkürzung geben wird. Gesetzliche Voraussetzungen bis Ende Juni 2016.
 
9 BILDUNGSDIREKTIONEN/BiDion statt LSR: Kaum Änderungen!
•    BiDion erhält sämtliche Befugnisse der LSRs/SSRWien. Aufgaben: Verwaltung aller Bundes/Landeslehrenden sowie Bundesverwaltungs-personal, äußere Schulorganisation, Schulaufsicht
•    Kollegien und andere politische Kontroll- und Führungsfunktionen werden abgeschafft. Präsident nach Landesgesetz kann Landes-hauptmann/hauptfrau bzw. zuständiger Landesrat werden. BiDion-DirektorIn wird auf Vorschlag des Landeshauptmann/frau auf 5 Jahre vom BMBF ernannt.
•    Verrechnung aller Lehrenden über BRZ (Bundesrechenzentrum)
 
SCHULAUTONOMIE: Natürlich nicht mehr finanzielle Mittel, dafür neue Aufgaben
Clusterschulen: Zusammenfassung von mehreren Standorten zu Clustern zwischen 200 und 2500 SchülerInnen unter einer Leitung. Jeder Cluster muss ein mehrjähriges Schulkonzept (Schulprofil etc.) und jährl. pädagog. Qualibericht an BMBF vorlegen. Hier macht ein mittleres Management Sinn, wenn mehrere Standorte zu einem Cluster zusammengefasst werden. Erste Freiräume bis Schuljahr 2016/17.
 
Schulorganisation und Pädagogik, personelle Autonomie:
•    Flexible Stundenpläne, klassen-, schulstufen- und jahrgangsübergreifende Gruppen und Klassen, verschränkter Unterricht, Blockungen und Stundenabtäusche möglich.
•    VS und NMS/AHSU jahrgangsübergreifende Fördermöglichkeit
•    Mögliche Abweichungen von Regellehrplan. Schulautonome Schwerpunktsetzungen bis zu 33%. VS: bis 5%, NMS/AHSU 33%, AHSO / BMHS 20%
•    Schulmanagement:
  o    DirektorIn, stv. DirektorIn, mittleres Management.Die Funktionsausübung wird auf 5 Jahre befristet mit folgender Abberufungsmöglichkeit (es erfolgt eine automatische Überführung bzw. anderenfalls erfolgt eine fristgerechte Verständigung). Ein nicht weiter definiertes Objektivierungsverfahren soll eingeführt werden.
  o    Möglichkeit zu regelmäßigen MitarbeiterInnen-Gespräche
•    Schuldirektion
  o     (eingeschränkte) Autonomie bei Personalauswahl: Vetorecht gegen Neu- und Weiterbestellung (Umstellung auf unbefristete Verträge) von Lehrenden
  o    Verantwortung für Personalentwicklung und Leistungsbeurteilung der MitarbeiterInnen
  o    Fortbildungsanordnung und –genehmigung
•    Bedarfsorientierte Anpassung der Schulöffnungszeiten für ganztägige Betreuung und individuelle Förderung
•    SGA für Einzelschule oder Cluster kann beraten und mitbestimmen

 

Finanzielle Autonomie: hauptsächlich durch interne Umschichtung bzw. Einsparung
•    Lehrpersonal kann bis zu 5% zu Supportpersonal umgewandelt werden.
•    Externe Lehrbeauftragte für besondere Schwerpunktbereiche
•    Flexible Vergabe von Kustodiaten und Nebenleistungen am Standort.
•    Globalbudget  für Sachaufwand und Gestattung von Drittmittelfinanzierung
 
QUALITÄTSSICHERUNG: wird ein bürokratischer Mehraufwand
Zuständigkeiten:
•    Vorgaben vom Bund (Bildungsziele, Lehrpläne, Bildungsstandard, Ressourcen, Quali-Kontrolle).
•    Schulstandorte haben Pflicht zu operativer Umsetzung.
•    Ministerium erstellt alle 3 Jahre einen nationalen Schulquali-Bericht für das Parlament.
 
Schulstandort/Schulcluster (Einrichtung zu 10-20% bis 2015 – 2018, zu 70% bis 2019-2021, 100% bis 2022 – 2015):
•    Selbstevaluation und pädagogische Evaluation
•    Entwicklung von Quali-Entwicklungsplänen und Zielvereinbarungen mit Schulaufsicht/BiDion
•    Entwicklung von Indikatoren zu Lernstand, Schulklima, Bildungsverlauf, soziale Zusammensetzung, Ressourceneinsatz.
•    Datenerhebung über Indikatoren für jährlichen Qualibericht
•    Entwicklung von mehrjährigem Schulkonzept (Schulprofil etc.)/standortorientierten Entwicklungsplänen
•    zentrale Leistungsmessung der MitarbeiterInnen
•    Möglichkeit für Klausuren zu Quali-Projekten und Jahresplanungen außerhalb der Unterrichtszeit (speziell schulautonome Tage) für alle MitarbeiterInnen
 
BAKIP:
•    Umwandlung von BAKIS in BMHS für Elementarpädagogik bis 2017/18
•    Lehrende mit Bachelor-Abschluss
•    Möglichkeit für Quereinsteiger durch Einrechnung von tertiär erworbenen Qualifikationen
•    neue Lehrpläne, Kompetenz-Orientierung
 
KIGA/ELEMENTARPÄDAGOGIK:
•    Bildungskompass (Vorbild Mutter-Kind-Pass) ab 3,5 Jahren. Aufzeichnung der Sprach- und allgemeinen Entwicklung bis zum Schuleintritt, wird dann an Volksschule übergeben
•    Zweites verpflichtendes KIGA-Jahr: Allerdings können Kinder wegen Entwicklungs- oder Sprachstand über eine Opt-Out-Möglichkeit ausgegliedert werden.
•    Mindestqualitätsstandards: bundeseinheitliche Entwicklung bis Ende 2016
 
VS:
•    Schuleingang neu (Einführung bis Schuljahr 2017/18): Der Bildungskompass aus dem KIGA wird in VS angewendet, um individuelle Einschulungskriterien zu entwickeln.
•    Ständige Kooperation VS- u. KIGA-PädagogInnen: Unter anderem gemeinsame Dienstbesprechungen der Schulaufsicht von KIGA u. VS.
•    Bundesweiter Datenaustausch über Förderbedarf zur Förderungsweiterentwicklung
•    Weiterentwicklung und Evaluation durch Evaluierung der Standorttätigkeit über Vergleich mit nationalen und internationalen Best Practice-Beispielen
•    Neuer VS-Lehrplan: schlanker und aktueller als bisher. Fokus auf Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen und Herausforderungen an Zukunft
•    Alternative Leistungsbeurteilung 1.-3. Klasse: schulautonome Entscheidung, Schulversuche werden abgeschafft
•    Sprachförderung: spezielle Sprachstartkurse für Nicht- oder schlecht Deutschsprachige. In Stammklasse nur bei nicht Fächern, in denen Deutsch keine so große Rolle spielt (Sport, kreative Fächer, Englisch etc.)
 
GEMEINSAME SCHULE DER 6 – 14jährigen
•    Nur in Modellregionen. Alle öffentlichen NMS und AHSU (Möglichkeit des Schulclusters/Schulverbundes) müssen daran teilnehmen, private können freiwillig.
•    Modellregion darf nur Teil des Bundeslandes mit der Obergrenze von 15% der Standorte und 15% der SchülerInnen ausmachen.  Bestehende Standorte sind dabei nicht einzurechnen.
•    Gleichmäßige Verteilung von Landes- und Bundeslehrern sowie SchülerInnen aller Leistungsniveaus auf alle Standorte
•    Unterstützungspersonal zB durch Umschichtung aus Lehrpersonal
•    Wissenschaftliche und juristische Begleitung zur Evaluation und Entwicklung notwendiger rechtlicher Änderungen (z.B. SCHOG). Erstmalige Evaluation 2025.
 
INNOVATIONSPAKET
•    Internet bis 2020 in allen Schulen über Breitband und WLAN verfügbar.
•    Bildungsstiftung: dotiert von Bund und durch Spenden. Verwaltung durch BMBF und BMWFW. Soll Bildungsniveau über Vergabe von Finanzen für spezielle Entwicklungen und Projekten (Bspe.: Digitalisierung, Begabtenförderung, Chancengerechtigkeit etc.) heben.
•    Einreicher: Unis, PHs, Schulverwaltung, Schulen/Cluster

Kommentar schreiben

Kommentare: 0