Schulrechtspaket 2016: Verbesserungen für das gesamte Bildungssystem?

Presseausendung der Plattform EduCare - Heidemarie Lex-Nalis, Sprecherin der Plattform EduCare

 

Der „erste Teil der Bildungsreform“ ist auf dem Weg – die Elementarpädagogik ist prominent vertreten. Wir von der Plattform EduCare wollen diese Art der Prominenz jedoch nicht!

 


In der gestern zur Begutachtung ausgesandten Gesetzesvorlage zur Umsetzung erster Schritte aus dem Bildungsreformpaket vom 17.11. wird dem Kindergarten ein prominenter Platz eingeräumt.
Wir von der Plattform EduCare wollen diese Art der Prominenz jedoch nicht!
„Um den Informationstransfer zwischen Kindergarten und Schule sicher zu stellen, sind zukünftig entsprechenden Unterlagen durch die Erziehungsberechtigten vom Kindergarten zu sammeln und bei der Schuleinschreibung vorzulegen. Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zur Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes erstellt wurden.“
Es ist grundsätzlich erfreulich, dass KindergartenpädagogInnen zugetraut wird, dass sie in der Lage sind, „Entwicklungen, Stärken, Schwächen, Talente, Interessen und Begabungen“ von einzelnen Kindern zu erkennen und dass sie „das Wissen um den Sprachstand eines Kindes sowie um allfällige im letzten Kindergartenjahr getroffene Fördermaßnahmen“ haben.
Leider zeigt diese Gesetzesvorlage jedoch wieder einmal deutlich, dass im Bildungsministerium niemand für den Kindergartenbereich zuständig ist. Elementarpädagogische ExpertInnen kämen nämlich nicht auf die Idee dass dieses Wissen ausreicht, um den in diesem Gesetzesentwurf vorgesehenen, „Informationstransfer zwischen Kindergarten und Schule sicher zu stellen“.
Wie kommen die Eltern zu den geforderten Unterlagen?
Eltern sollen also künftig per Gesetz dazu verpflichtet werden, Unterlagen zur Schuleinschreibung mit zu nehmen, die es gar nicht gibt: im Kindergartenwesen gibt es nämlich weder bundesweit gesetzlich verordnete Bildungsziele, noch Kriterien für die Dokumentation.
Die derzeit in manchen Kindergärten eingesetzten elementarpädagogischen Dokumentationsverfahren sind gut geeignet, um in der pädagogischen Arbeit auf die individuelle Entwicklung von Kindern eingehen können, auch um mit Erziehungsberechtigten und künftigen LehrerInnen darüber reden zu können, aber sie sind nicht dazu geeignet, die von den Eltern bei der Schuleinschreibung geforderten Unterlagen zur Verfügung stellen zu können.
Ganz abgesehen davon gelten in den Kindergärten Landesgesetze und der Bund kann den Ländern hier lediglich Empfehlungen aussprechen. Letztendlich bestimmen jedoch weitestgehend die KindergartenträgerInnen, wie in ihren Kindergärten gearbeitet und dokumentiert wird.
Was also tun, wenn Kindergärten die Herausgabe von Unterlagen verweigern oder solche gar nicht haben?
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.
Die gut gemeinte Intention – eine gute Zusammenarbeit zwischen Kindergarten/ Kindergruppe und Schule, um einen für jedes einzelne Kind positiv verlaufenden Übergang vom Kindergarten in die Schule zu erreichen – wird unserer Meinung nach mit diesem Gesetz nicht gelingen.
Jahrelange Forderungen, den Kindergarten in das Bildungswesen einzugliedern, die Ausbildung gleichwertig und zum Teil gleichzeitig mit LehrerInnen anzubieten und die organisatorischen Rahmenbedingungen endlich zu verbessern, finden in dieser Bildungsreform und diesem ersten Gesetzesentwurf keinerlei Beachtung. Im Gegenteil: der Kindergarten ist nach wie vor Ländersache, gehört im Bund zum Familienressort und 14- Jährige werden nach wie vor zu ElementarpädagogInnen ausgebildet. Die dienst- und besoldungsrechtlcihe Gleichstellung zwischen VolksschullehrerInnen ist somit nicht möglich und daher wird es keine – auf Augenhöhe und einem gemeinsamen Bildungsverständnis basierende – gemeinsame Vorgangsweise zur Bewältigung des Überganges vom Kindergarten in die Schule geben.
Mit der bloßen Übergabe von Daten und Dokumenten werden wir besonders jenen Kindern nicht gerecht, die Unterstützung zur Bewältigung dieses Übergangs brauchen: es ist eher zu befürchten, dass wir in die Zeit der „Schülerbeschreibungsbögen“, die in den 70er erfolgreich abgeschafft wurden, zurück fallen.
Rückschritt statt Fortschritt
Eine Reform, in der ElementarpädagogInnen wiederum mit neuen Aufgaben zugeschüttet werden anstatt endlich jene Ressourcen zur Verfügung gestellt zu bekommen, die für eine qualitätsvolle Arbeit im Kindergarten notwendig wären, ist aus unserer Sicht eher ein Rückschritt.
Aber: offensichtlich ist elementarpädagogische Expertise in dieser Bildungsreform nicht vorgesehen!

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