Rundschreiben bmbf zu Arbeitsunterricht

An alle LSR/SSR für Wien
Organisation der Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündlichen Teilprüfungen der Reife- und Diplomprüfung
Bei der Organisation der Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf den mündliche Teil der Reife- und Diplomprüfung - zeitlich zwischen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen gelegen - ist es zu unterschiedlichen Interpretationen gekommen. Mit diesem Erlass wird nun versucht, wieder eine einheitliche Vorgangsweise herzustellen.
Grundprämisse ist, dass in den knapp bemessenen bis zu vier Vorbereitungsstunden eine fachpädagogische Auseinandersetzung mit dem Prüfungsgebiet möglich sein muss. Es macht also keinen Sinn, nur eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung für ein Wahlfach anzusetzen, das
völlig unterschiedliche Prüfungsgebiete enthält. Wenn beispielweise die Wahlfächer “Geschichte, Geographie und politische Bildung“ und „Naturwissenschaften“ (einen beliebte Wahl im HTL – Lehrplan) in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vorbereitet werden müssen, ist
keine inhaltliche Vorbereitung mehr möglich. Daher haben natürlich so viele Arbeitsgruppen eingerichtet zu werden, als im Prüfungsgebiet Wahlfach Kandidat/innen zu einzelnen unterschiedlichen Gegenständen antreten.
Dies bedeutet im Einzelnen:
1. Beim Prüfungsgebiet „Schwerpunktfach“, „Schwerpunktfach Fachkolloquium“, „Schwerpunktfach betriebswirtschaftliches Kolloquium“ u.a. ist auf die inhaltliche Struktur der mündlichen Prüfungen Rücksicht zu nehmen. Wenn hier mehrere inhaltlich divergente Schwerpunktprüfungen zu Wahl stehen, ist für jede dieser Schwerpunkte eine Arbeitsgruppe vorzusehen. Wenn bei der Schwerpunktprüfung – betriebswirtschaftliches Kolloquium an den Handelsakademien die Spezialisierungen „Multimeldia Webdesign und Entrepreneurship“ oder „Internationale Geschäftstätigkeit“ wählbar sind, muss man für beide Schwerpunkte getrennt Vorbereitungsstunden ansetzen. Da in der Regel nie mehr als zwei Schwerpunkte pro Klasse vorkommen, bleibt es bei diesen beiden Arbeitsgruppen.
Gleiches gilt für die unterschiedliche Zusammensetzung des „Berufsspezifischen Prüfungsgebietes“ der BAKIP/BASOP oder auch beispielsweise für den Bereich „Schwerpunktfach Fachkolloquium“ an den höheren Lehranstalten für Mode, wo etwa der fachtheoretische
Lehrstoffbereich des besuchten Ausbildungsschwerpunktes oder alternativ unterschiedliche fachtheoretische Pflichtgegenstände kombiniert werden können.
2. Bei den Wahlfächern müssen die einzelnen Unterrichtsgegenstände, die in der Prüfungsordnung aufgelistet sind, auch einzeln vorbereitet werden können. Es geht also nicht um eine Arbeitsgruppe „Wahlfach allgemein“, sondern um „Wahlfach Religion“, „Wahlfach Naturwissenschaften“, „Wahlfach Kultur“, „Wahlfach Geschichte“ etc. – für diese Prüfungsgebiete sind Arbeitsgruppen einzeln einzurichten, wenn diese Teilprüfungen auch nur von einem Kandidaten/einer Kandidatin gewählt werden. Diese Regelung gilt auch analog für das
Prüfungsgebiet „Komplementärfach“ im Bereich der HLFS.
3. Wenn beim Prüfungsbiet „Lebende Fremdsprache“ mehrere Fremdsprachen gewählt werden können, ist für jede Fremdsprache eine Arbeitsgruppe einzurichten.
4. Auch für „katholische Religion“, „evangelische Religion“ etc. sind getrennte Arbeitsgruppen einzurichten.
Bei der Organisation der Arbeitsgruppen ist auf das klassenübergreifende Prinzip – Zusammenfassung von Kandidat/innen zum gleichen Prüfungsgebiet bei Parallelklassen und auf die Zahl 20 bei der Größe der Arbeitsgruppe Rücksicht zu nehmen.

 

Wien, 03.05.2016
Für die Bundesministerin:
SektChef Dipl.-Ing. Mag. Dr. Christian Dorninger

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