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Universitätszugangsverordnung: Beschränkungen statt Aufstockung der Mittel

Bild:spagra
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Begutachtung: Universitätszugangsverordnung 2018

Peter Steiner hat für uns den Begutachtungsentwurf zur Universitätszugangsverordnung 2018 angesehen und bewertet:

 Die Verordnung erläutert die Berechnungsmethoden und Kriterien zur Definition von „an einer Universität besonders stark nachgefragten Bachelor- oder Diplomstudium“.
 
Voraussetzungen durch das 2018 geänderte Universitätsgesetz
Auslöser für die Verordnung ist das 2018 mit BGBL. I Nr. 8/2018 geänderte Universitätsgesetz (UG) bzw. dessen § 71b und d. Mit der Änderung des UG §12 ff wurde die „kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung“ eingeführt. [Ein Euphemismus für Studienzugangsbeschränkungen]. Folgende Studien sind bereits zugangsbeschränkt:
 
Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein Wirtschaftswissenschaft, Pharmazie, Publizistik und Kommunikationswissenschaften. Dazu kommen durch BGBL. I Nr.8/2018 noch die Studienfelder Erziehungswissenschaften, Fremdsprachen und Recht.
 
Zusätzlich zu diesen Zugangsbeschränkungen können Universitäten eigene Zugangsbeschränkungen für einzelne Studienfelder bzw. Studien beantragen. Die Ausführungen erklären die Kriterien für die Definition eines „an einer Universität besonders stark nachgefragten Bachelor- oder Diplomstudium“ nach §71d und schreiben den Berechnungsschlüssel für die Zugangsbeschränkung vor.
 
Einbezogen werden dabei auch die „schnell wachsenden Studien“, worunter „By-Pass-Studien“ und „Umgehungsfächer“ fallen.
 
Errechnung von „besonders stark nachgefragten Studien“
 
1. Kriterium: Betreuungsrichtwert und Betreuungsrelation
Das sind die Voraussetzungen des UG, die durch die vorliegende Verordnung  in die Praxis umgesetzt werden sollen. Danach wird ein „universitätsbezogenes besonders stark nachgefragtes Studienfeld bzw. Studium“ durch zwei Bezugsgrößen bestimmt, den Betreuungsrichtwert und der Betreuungsrelation.
 
[Die genaue Berechnungsmethode spare ich mir.] Die Betreuungsrichtwerte je Studien legen ideale Relationen zwischen Zahl der „Prüfungsaktiven“ zu den „Prüfenden“ fest. Die Betreuungsrelation eines Studienfeldes ergibt sich aus der Division der Anzahl der „prüfungsaktiven“ Bachelor-, Master- und Diplomstudien (BMD-Studien. Das ist die von mir kreierte Abkürzung.) durch das arithmetische Mittel der Anzahl der Prüfungsberechtigten (Profs etc.). Das Mittel wird aus den Werten der letzten fünf Jahre gezogen.
 
Bei Überschreitung der Betreuungsrelation der letzten 5 Jahre um das 1,75fache des Betreuungsrichtwertes ist ein Studienfeld bzw. Studium besonders stark nachgefragt.
 
2. Kriterium: Anzahl der „prüfungsaktiven“ BMD-Studien
Dabei gilt, dass in den letzten fünf Jahren mehr als 500 „prüfungsaktiven“ BMD-Studien vorgelegen sind. Als „prüfungsaktiven“ BMD-Studien“ gelten nur jene, die mindestens 16 ECTS im gezählten Studienjahr oder positiv beurteilte Studienleistungen von mindestens 8 Semesterwochenstunden aufweisen können.
 
 
Festlegung der Anzahl der Anfängerplätze
Sie geschieht durch 3 Indikatoren.
 
Indikator 1 ist die Anzahl Studienbeginnenden. Nicht gezählt werden „Incoming-Studierende“ (Studis von ausländischen Studenten, die hier z.B. im Rahmen der Erasmus-Programme studieren).
Indikator 2 ist die Anzahl der „prüfungsaktiven“ BMD-Studien im 1. Studienjahr.
Indikator 3 ist die Anzahl der Abschlüsse in „prüfungsaktiven“ BMD-Studien.
 
Das ergibt Zulassungsbeschränkungen
 
an der Uni Wien in Bildender Kunst 300 Plätze (Kunstgeschichte), Musik und darstellende Kunst 590 Plätze (Theater, Film und Medienwissenschaft) Muttersprache 520 Plätze (Deutsche Philologie, Sprachwissenschaft), Politikwissenschaften und Staatsbürgerkunde 620 Plätze (Politikwissenschaft), Soziologie und Kulturwiss. 830 Plätze (Soziologie, Kultur- und Sozialanthropologie), Chemie 250 Plätze.
 
an der BOKU Natürliche Lebensräume und Wildtierschutz 280 Plätze (Forst- und Holzwirtschaft )
 
an der Uni Graz Umweltschutz allgemein 380 Plätze (Umweltsystemwiss.)
 
an der Uni Linz Ausbildung Lehrkräfte in berufsbildenden Fächern 170 Plätze (Wirtschaftspädagogik).
 
Kommentar:
Ich bin mir grundsätzlich unsicher, ob eine Regierung das Problem nachgefragter Studien über Beschränkungen statt über eine Aufstockung der Mittel lösen soll. Alles andere sind Details, wie man die Anzahl der Plätze berechnet. Wenn man grundsätzlich für Zugangsbeschränkungen bei besonders nachgefragten Studien ist, dann macht die Verordnung durchaus Sinn. Mehr kann ich aus der Sicht eines BMHS-Lehrenden nicht sagen. Ob die Relationen zwischen Studis und Profs etc. in Ordnung sind, können nur die Uni-Leute sagen.

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